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Das NIS2-Umsetzungsgesetz verpflichtet Sie zum Handeln. Ein ISMS nach ISO 27001 ist dafür ein gutes Fundament, so sieht es auch das BSI, und ein Standard, den Ihre Kunden kennen. Was die Norm nicht abdeckt, ergänzen wir gezielt: Registrierung, Meldepflichten und die Pflichten der Geschäftsleitung.
Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG, vom BSI ISO-Controls zugeordnet
Gesetzliche Meldepflichten: nicht Teil der Norm
Registrierung: nicht Teil der Norm
Pflichten der Geschäftsleitung: nicht Teil der Norm
Statt nur NIS2-Pflichten abzuhaken, bauen Sie ein ISMS auf, das beides liefert: die Grundlage für die gesetzlichen Pflichten und ein Zertifikat, das Kunden kennen.
BSIG, vom BSI auf ISO-Controls abgebildet
Das BSI ordnet jede der zehn Mindestmaßnahmen aus § 30 BSIG Controls der ISO 27001:2022 zu, von der Risikoanalyse über Incident Response bis zur Zugriffssteuerung. Die Controls umzusetzen erfüllt das Gesetz aber nicht automatisch.
Gesetz und Norm in einem ISMS
Ein Projekt, zwei Ergebnisse: die Maßnahmen, die das Gesetz verlangt, und ein anerkanntes Zertifikat, dem Kunden vertrauen. Die Pflichten außerhalb der Norm planen wir von Anfang an mit ein.
Marktpositionierung
Während andere ihre NIS2-Betroffenheit noch prüfen, positionieren Sie sich mit ISO 27001 als vertrauenswürdiger Partner - ein klarer Differenzierer im Markt.
ISO 27001 als international anerkannte Norm liefert die Struktur - das NIS2-Umsetzungsgesetz den rechtlichen Rahmen. Die Überschneidungen sind groß, aber die Unterschiede entscheidend.
NIS2 gibt die Dringlichkeit vor, ISO 27001 die Struktur. Wir verbinden beides in einem effizienten Projekt.
Gemeinsam klären wir, welche NIS2-Pflichten für Ihr Unternehmen gelten, wo ISO 27001 sie abdeckt und was das Gesetz darüber hinaus verlangt.
Wir analysieren Ihren Status quo und erstellen eine priorisierte Roadmap. ISO 27001 gibt die Struktur vor - NIS2 gibt die Dringlichkeit vor.
Aufbau eines ISMS nach ISO 27001, das von Anfang an die Anforderungen mitdenkt, die nicht in der Norm stehen: Registrierung, Meldewege, Pflichten der Geschäftsleitung und ein Geltungsbereich, der die ganze Einrichtung erfasst.
Vorbereitung auf das ISO 27001-Zertifizierungsaudit und eine eigene NIS2-Dokumentation, die zeigt, wie Sie § 30 BSIG umsetzen. Denn das Zertifikat allein gilt laut BSI nicht als Nachweis der NIS2-Konformität.
1 ISMS
Beide Anforderungskataloge in einem integrierten Projekt, die gesetzlichen Ergänzungen von Anfang an eingeplant. Kein doppelter Aufwand, kein Flickenteppich.
Priorisiert
Gap-Analyse und Roadmap stehen am Anfang. Pflichten, die schon gelten, gehen Sie zuerst an. Die Zertifizierung folgt, sobald das ISMS nachweislich im Betrieb läuft.
Nachweise
Das Zertifikat überzeugt Kunden, die NIS2-Dokumentation beantwortet Fragen des BSI. Beides entsteht aus demselben ISMS.
§ 38 BSIG
Umsetzung überwachen, an Schulungen teilnehmen, Entscheidungen dokumentieren: Wir verankern diese Pflichten im ISMS, damit Sie Ihre Sorgfalt belegen können.
24 h / 72 h
Die Meldefristen nach § 32 BSIG (24 Stunden, 72 Stunden, Abschlussmeldung nach einem Monat) verankern wir direkt in Ihrem Incident-Response-Prozess.
Vertrauen
Während andere nur NIS2-Pflicht erfüllen, differenzieren Sie sich mit ISO 27001 als Partner mit unabhängig geprüftem ISMS.
Jamorie betreibt selbst ein nach ISO/IEC 27001:2022 zertifiziertes ISMS - für das gesamte Unternehmen, nicht nur für einen Ausschnitt.
Risikoanalyse, Richtlinien, interne Audits und das Zertifizierungsaudit haben wir selbst durchlaufen. Was wir Ihnen empfehlen, setzen wir im eigenen Betrieb um.
Details zum ZertifikatISMS zertifiziert
Jährliche Überwachungsaudits
Vertrauen Sie auf bewährte Expertise












Gerade dann. ISO 27001 gibt Ihnen eine Struktur für vieles, was NIS2 fordert: Risikomanagement, Incident Response, Zugangskontrollen. Statt einzelne NIS2-Pflichten abzuhaken, bauen Sie ein System auf, das nachhaltig funktioniert und gleichzeitig ein anerkanntes Zertifikat liefert.
Das hängt von Größe, Ausgangslage und Geltungsbereich ab. Für die Zertifizierung muss das ISMS nachweislich laufen, einschließlich internem Audit und Managementbewertung. Pflichten, die schon gelten, etwa Registrierung und Meldewege, gehen Sie deshalb unabhängig vom Zertifizierungstermin zuerst an. Einen realistischen Zeitplan für Ihr Unternehmen nennen wir nach der Gap-Analyse.
Nicht unbedingt. Laut BSI ist ein ISMS nach ISO 27001 ein gutes Fundament für die Maßnahmen nach § 30 BSIG. Es deckt aber nicht alles ab: Registrierung, gesetzliche Meldepflichten (§ 32 BSIG) und die Schulungspflicht der Geschäftsleitung (§ 38 BSIG) gehören nicht zur Norm, und der Geltungsbereich muss die gesamte Einrichtung erfassen. Ob sich die Zertifizierung zusätzlich lohnt, hängt vor allem davon ab, ob Ihre Kunden sie verlangen.
Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025. Bußgelder reichen bis 10 Mio. € für besonders wichtige und 7 Mio. € für wichtige Einrichtungen, bei mehr als 500 Mio. € Gesamtumsatz bis 2 % bzw. 1,4 % davon (§ 65 BSIG). Die Geschäftsleitung haftet der Einrichtung für schuldhaft verursachte Schäden (§ 38 BSIG). Ein dokumentiertes, laufendes Umsetzungsprojekt mit klaren Prioritäten zeigt, dass Sie das Thema systematisch angehen.
Ja. Das BSIG verlangt die Maßnahmen nach § 30, aber keine Zertifizierung. Ohne gemeinsamen Rahmen entstehen allerdings leicht Einzelmaßnahmen, die niemand zusammenhält. Ein ISMS, ob nach ISO 27001 oder IT-Grundschutz, gibt Ihnen diesen Rahmen und lässt sich für weitere Anforderungen wie DORA oder den CRA weiter nutzen.
In einem 30-minütigen Erstgespräch zeigen wir Ihnen, wie Sie NIS2 und ISO 27001 in einem Projekt umsetzen - pragmatisch, effizient und zukunftssicher.
Keine Kosten · Kein Risiko · Konkreter Compliance-Fahrplan