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Das NIS2-Umsetzungsgesetz sieht Bußgelder bis 10 Mio. € vor, bei mehr als 500 Mio. € Umsatz bis 2 % des weltweiten Umsatzes. Und wer als Geschäftsleitung das Risikomanagement nicht umsetzt und überwacht, haftet dem eigenen Unternehmen persönlich für den Schaden.
max. Bußgeld (essential)
vom Umsatz ab 500 Mio. €
Erstmeldung bei Vorfall
Haftungsschutz mit uns
NIS2-Verstöße sind keine Formalie. Das BSI hat klare Eingriffs- und Sanktionsrechte - und die Geschäftsführung haftet persönlich.
vom weltweiten Umsatz ab 500 Mio. €
Für besonders wichtige Einrichtungen bis 10 Mio. €, für wichtige Einrichtungen bis 7 Mio. €. Hat das Unternehmen weltweit mehr als 500 Mio. € Umsatz, liegt die Grenze bei 2 % bzw. 1,4 % dieses Umsatzes (§ 65 BSIG).
Haftung mit Privatvermögen
§ 38 BSIG verpflichtet die Geschäftsleitung, die Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG umzusetzen und zu überwachen. Wer das schuldhaft versäumt, haftet dem eigenen Unternehmen für den Schaden, auch mit dem Privatvermögen.
Ausschluss aus Ausschreibungen
B2B-Kunden und öffentliche Auftraggeber fragen NIS2-Konformität bereits in Ausschreibungen ab. Ohne Nachweis: Aus dem Lieferantenpool gestrichen.
Wir bringen Ihre Organisation strukturiert in den NIS2-konformen Zustand - pragmatisch, audit-fähig, GF-haftungsfest.
Zehn Mindestmaßnahmen: Risikoanalyse, Vorfallsbewältigung, Backup, Lieferkette, Zugriffskontrolle, Krypto, MFA u. a. Ohne dokumentierten Stand: persönliches Haftungsrisiko der Geschäftsführung.
Erheblicher Sicherheitsvorfall: Erstmeldung binnen 24 h und Meldung binnen 72 h ab Kenntnis, Abschlussmeldung einen Monat nach der 72-h-Meldung - an die Meldestelle von BSI und BBK (§ 32 BSIG). Verstoß = Bußgeld + persönliches Risiko.
Die Maßnahmen müssen dokumentiert sein (§ 30 Abs. 1 BSIG), das BSI kann Audits und Nachweise anordnen (§§ 61, 62 BSIG). Fehlt die Dokumentation, ist das schon für sich ein Bußgeldtatbestand - auch ohne Vorfall.
Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagementmaßnahmen umsetzen, ihre Umsetzung überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen - so steht es in § 38 BSIG.
NIS2 betrifft rund 30.000 Unternehmen in Deutschland - deutlich mehr als unter KRITIS. Auch Mittelständler in 18 Sektoren sind erfasst: ab 50 Beschäftigten oder mit mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz und mehr als 10 Mio. € Bilanzsumme. Im Zweifel: NIS2-Check starten.
Wir kombinieren ISO 27001-Erfahrung mit NIS2-Spezialwissen. Sie bekommen ein pragmatisches Programm, das beim BSI standhält und Ihre persönliche Haftung absichert.
Bis 10 Mio.
Dokumentierte Risikomanagement-Maßnahmen schützen vor BSI-Sanktionen - und vor Inanspruchnahme der Geschäftsführung aus dem Privatvermögen.
GF-Schutz
Klar dokumentierte Umsetzung, Überwachung und Schulung der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG. Beweisbar im Streitfall.
24h-Kette
Funktionierende Eskalations- und Meldekette für Sicherheitsvorfälle - getestet, dokumentiert, einsatzbereit.
Vertriebsargument
Auftraggeber fragen NIS2-Status aktiv ab. Werden Sie zum bevorzugten Lieferanten statt aussortiert zu werden.
Lieferkette
NIS2 fordert Lieferantenbewertung. Sie haben Modell, Evidence und laufenden Betrieb - und behalten den Überblick.
ISO-Synergie
Wer ISO 27001 schon hat, kann vieles wiederverwenden, erfüllt damit aber nicht automatisch alle Pflichten aus dem BSI-Gesetz. Wir zeigen Ihnen, was fehlt.
Vertrauen Sie auf bewährte Expertise












Für Verstöße gegen Risikomanagement, Dokumentation und Meldepflichten bis zu 10 Mio. € bei besonders wichtigen und bis zu 7 Mio. € bei wichtigen Einrichtungen. Hat das Unternehmen weltweit mehr als 500 Mio. € Umsatz, liegt die Grenze bei 2 % bzw. 1,4 % dieses Umsatzes (§ 65 BSIG). Eine versäumte Registrierung kann bis zu 500.000 € kosten. Befolgt eine besonders wichtige Einrichtung Anordnungen des BSI trotz Frist nicht, kann die zuständige Aufsichtsbehörde der Geschäftsleitung als letztes Mittel die Tätigkeit vorübergehend untersagen (§ 61 Abs. 9 BSIG).
Ja, gegenüber dem eigenen Unternehmen. § 38 BSIG verpflichtet die Geschäftsleitung, die Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen, ihre Umsetzung zu überwachen und regelmäßig an Schulungen teilzunehmen. Wer die Pflicht zur Umsetzung und Überwachung schuldhaft verletzt, haftet der Einrichtung für den Schaden nach Gesellschaftsrecht, in der GmbH nach § 43 GmbHG. Das kann das Privatvermögen treffen.
Wenn Sie in einem der 18 NIS2-Sektoren tätig sind und mindestens 50 Beschäftigte haben oder mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz und mehr als 10 Mio. € Bilanzsumme, sehr wahrscheinlich ja. Betreiber kritischer Anlagen, Vertrauensdiensteanbieter, TLD-Registries und DNS-Diensteanbieter sind unabhängig von der Größe erfasst. Lieferanten unterhalb der Schwellen sind nicht selbst verpflichtet, bekommen die Anforderungen aber oft über Verträge ihrer Kunden. Klarheit gibt unser NIS2-Check.
Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Die Pflichten gelten seitdem unmittelbar - eine zusätzliche Übergangsfrist gibt es nicht. Wer jetzt nicht startet, läuft Gefahr, in den Krisenmodus zu geraten.
Nicht allein. Laut BSI kann eine ISO-27001-Zertifizierung den Nachweis erleichtern, muss aber gegen den Maßnahmenkatalog in § 30 Abs. 2 BSIG geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Viel lässt sich wiederverwenden, etwa Risikomanagement, Zugriffskontrolle und Vorfallsbewältigung. Dazu kommen Pflichten, die keine Norm abdeckt: Registrierung, Meldewege an BSI und BBK und die Schulung der Geschäftsleitung.
In 30 Minuten klären wir Ihre NIS2-Betroffenheit, das konkrete Bußgeldrisiko und die nächsten Schritte zur Haftungs-Absicherung.
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