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    Für den Mittelstand

    Cyber Resilience Act (CRA)

    Der Cyber Resilience Act (CRA) verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen ab 11.12.2027 zu nachweisbarer Cybersicherheit über den gesamten Produktlebenszyklus. Wir bringen Ihre Produkte und Prozesse rechtzeitig in den konformen Zustand — secure by design, mit funktionierendem Vulnerability Handling und prüfbarer technischer Dokumentation.

    EU-Marktzugang ab 11.12.2027 gesichert
    Bußgeldrisiko bis 15 Mio. EUR / 2,5 % Konzernumsatz minimiert
    CRA-Konformität als aktives Vertriebsargument nutzen
    Synergien mit ISO 27001 und NIS2 maximal ausgeschöpft

    Unsere Expertise zum Cyber Resilience Act

    Erfahren Sie, wie wir den CRA in der Praxis umsetzen und welche Ergebnisse unsere Kunden erzielen.

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    • Klarheit über Ihren Status quo & dringendste Risiken
    • Konkrete Handlungsempfehlungen für die nächsten 90 Tage
    • Vertraulich, unverbindlich und kostenfrei