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    Cyber Resilience Act

    Ist Ihr Produkt vom Cyber Resilience Act betroffen?

    Der Cyber Resilience Act (CRA) der EU stellt neue Anforderungen an die Cybersicherheit vernetzter Produkte. Prüfen Sie in wenigen Schritten, ob Ihr Produkt voraussichtlich betroffen ist - und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

    7 einfache Fragen, ca. 2 Minuten
    Sofort-Einschätzung mit Ampellogik
    Unverbindlich & kostenlos

    Die CRA-Meldepflicht gilt seit dem 11. September 2026.

    Hersteller müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen binnen 24 Stunden an die ENISA-Plattform melden. Voraussetzung ist ein EU-Login-Konto – der kostenlose Melde-Guide führt in 7 Schritten hindurch.

    Zum Melde-Guide

    Diese Vorprüfung ersetzt keine Rechtsberatung. Sie dient als erste Orientierung auf Basis allgemeiner Kriterien des Cyber Resilience Act.

    Frage 1 von 714%

    Enthält Ihr Produkt Software, Firmware oder sonstige digitale Funktionen?

    Zum Beispiel:

    • Integrierte Software
    • App-Anbindung
    • Firmware
    • Cloudbasierte oder digitale Steuerungsfunktionen

    Passend zum CRA-Check

    Vertiefung auf unseren Themenportalen

    • CRA-Beratung

      Cyber Resilience Act für Hersteller, Importeure, Händler

      cra-beratung.de
    • Cybersecurity Act

      EU-Zertifizierungsrahmen: ENISA, EUCC und die Revision 2026

      cybersecurity-act.de